Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken im Ausland, die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern auf diesen sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung; die Durchführung aller Handelsgeschäfte mit Ausnahme der gewerblichen Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen.