Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Vertrieb im Rahmen von Bauherren- und Ersterwerbermodellen sowie die Verwaltung vom Wohnungen und gewerblichen Immobilien;
Die Bauträgertätigkeit, die Bebauung und schlüsselfertige Erstellung von Bauvorhaben für eigene Zwecke und für Dritte im eigenen und in fremden Namen;
Die Projektentwicklung, die Planung, die Betreuung und Überwachung von Bauvorhaben aller Art sowie die Beratung und Erstellung von Gutachten im Bereich der Architektur, des Bauingenieur- und Tiefbauwesens und der Gebäudetechnik.