Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung der polnischen Kultur und Wirtschaft in Deutschland und der deutsch-polnischen Kultur- und Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere;
- Durchführung der Kulturveranstaltungen aller Art in den Polnischen Kulturinstituten in Berlin und Leipzig und außerhalb dieser Städte,
- Einzel- und Großhandel mit Kunstwaren aller Art,
- Durchführung von Seminaren, Wirtschaftstagen, Sprechtagen und anderen Veranstaltungen, die der Förderung der polnischen Wirtschaft in Deutschland und der deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen dienen sollen,
- Einzel- und Großhandel mit den polnischen Erzeugnissen und Vermittlungen oder Vergabe von technisch handwerklichen Dienstleistungen, um Verkaufsmöglichkeiten zu testen und den Produzenten bzw. polnischen mittelständigen Betrieben den Einstieg in den Deutschen Markt zu erleichtern.
- Vermittlungsgeschäften im deutschen Export nach Polen und anderen osteuropäischen Ländern,
- Beratung für die deutschen und polnischen Unternehmen.