Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Tätigkeit als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, die Tätigkeit als Baubetreuer und Bauträger, wirtschaftliche, finanzielle und technische Betreuung, die Finanzierungsvermittlung sowie der An- und Verkauf von Immobilien und Immobilien gleichen Rechte. Ferner: die Hausverwaltung und Vermittlung von Immobilien. ferner die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der OMNI Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG sowie der Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmungen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung.