Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung:
1. der Jugend- und Altenhilfe im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung (AO). Dies geschieht insbesondere durch: Unterstützung alter und hilfsbedürftiger Menschen zur Verhütung, Milderung und Überwindung von Schwierigkeiten, die bei der Verrichtung des täglichen Lebens entstehen; die Organisation und Durchführung von erlebnispädagogischen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche wie Ferienzeltlager und Wassersportaktivitäten.
2. des Wohlfahrtswesens im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 9 / § 66 AO. Dies geschieht insbesondere durch die soziale Wohnhilfe, wie z. B. die Beherbergung von in § 53 AO genannten Personen in verschiedenen Unterbringungsformen.
3. die Förderung der Hilfe für Behinderte im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. Dies geschieht insbesondere durch Entwicklung, Bau und Betrieb von Motorsportbooten und anderen technischen Fortbewegungsgeräten, die von Rollstuhlfahrern uneingeschränkt nutzbar sind.