Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand und ausschließlicher Zweck des Unternehmens ist die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Finnland und dem deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 1 AO. Der Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch den Aufbau einer Datenbank zur Informationsgewinnung bzw. -austausch, die Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Konzerte, Ausstellungen, Leseabende), den Aufbau einer Bibliothek mit entsprechenden Räumen, die Einrichtung einer Mediothek, die Veröffentlichung einer Publikationsreihe und ähnliche Maßnahmen.