Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der kaufmännischen Verwaltung, insbesondere die Übernahme von Hausverwaltungen, Verwaltungen nach dem WEG sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens; die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume; die Vermittlung von Finanzierungen jedweder Art sowie Beschaffung von Fördermitteln; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung; die wirtschaftliche und technische Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung.