Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, die Durchführung von Handelsgeschäften aller Art, insbesondere die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen und fremden Grundbesitzes.
Von dem Gesellschaftszweck auch umfasst sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO.
Unternehmensgegenstand ist auch der Betrieb von teilstationären Senioreneinrichtungen jeglicher Art, insbesondere, aber nicht hierauf beschränkt, von Einrichtungen für betreutes Wohnen.