Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden, gewerblichen Räumen und Wohnräumen sowie die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes aller Art einschließlich der Verwaltung von Wohnungseigentum.