Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung der Unternehmen bzw. einzelner Projekte; der Vertrieb und die Vertriebsunterstützung sowie der Handel mit deren Produkten; der Kauf und der Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen, sowie das Halten von Beteiligungen an dritten Unternehmen.