Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) Die Entwicklung von Computersoftware für alle Branchen und alle Betriebssysteme, insbesondere Verwaltungssoftware, insbesondere für Versicherungen, Versicherungsmakler, Speditionen, Fuhrparkbetreiber und Steuerberater;
b) die Vermietung und der Betrieb von eigenentwickelter sowie durch Dritte entwickelter Computersoftware auf eigener oder fremder Hardware für die Nutzung über das Internet oder auf Kundenhardware;
c) die Beratung und Unterstützung bei der Neueinführung, Weiterentwicklung und Konfiguration von Computersystemen, insbesondere beim Aufbau von Infrastrukturen und der Implementierung von Computersoftware;
d) der Groß- und Einzelhandel mit Computersoftware und Computerhardware aller Art sowie Computerzubehör.