Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, vorzugsweise in Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft, Vermittlung von Geschäftbesorgung aller Art; ferner der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Autohandel, Handel mit Uhren und Schmuck sowie Im- und Export. Der An- und Verkauf von Immobilien sowie der Besitz und die Verwaltung von Immobilien.