Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen in strategischen und operativen sowie Marketing- und Vertriebsfragen im In- und Ausland sowie in allen Fragen der Zusammenarbeit mit An- und Verkäufen von Unternehmen und der Finanzierung, soweit es dazu keiner besonderen Erlaubnis/ Genehmigung bedarf.