Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Vermittlung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Versicherungen unter der Genehmigung des § 34 c GewO.
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen und in fremden Namen.
Beratung, Betreuung und Förderung von Unternehmen mit gleicher Zielsetzung.
Handel sowie Im- und Export mit Gütern verschiedener Art.
Handel mit Elektronik, Computern, Software und den dazugehörigen Periferieprodukten.
Die kaufmännische Organisation und Planung von Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau einschließlich der Erschließung und Baureifmachung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Die Beratung über Abwicklung und Rentabilität von Baumaßnahmen aller Art (unter Ausschluss der Rechts- und Steuerberatung).
Die Beteiligung an Unternehmen, die dem Gesellschaftszweck dienen.