Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Gesellschaften, deren Gegenstand die Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbebauten, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie der Ankauf, der Verkauf, die Bebauung und Vermietung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist. Ferner:
Der Handel mit Rohstoffen und deren weiterverarbeiteten Produkten.