Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Bildung, - der Jugendhilfe, insbesondere Jugendberufshilfe - und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft verfolgt ihre Satzungszwecke insbesondere durch die Durchführung von Maßnahmen der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung und der beruflichen Ausbildung, die Durchführung von schul- und arbeitsweltbezogenen Maßnahmen für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, die sich im Übergang von Schule und Beruf befinden (z.B. Hilfe bei der Auswahl geeigneter Praktikumsplätze, Unterstützung bei der Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven), die Unterstützung von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sinne des § 53 AO bei ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, bei der Eingliederung in die Arbeitswelt und ihrer sozialen Integration. Dies erfolgt unter anderem durch die den Ausbildungsstätten angeschlossenen sozialpädagogischen Bereiche und deren individuell zugeschnittenen Hilfsangebote und Maßnahmen der sozialpädagogischen Begleitung (z.B. Begleitung bei Amtsgängen, Schuldnerberatung, Vermittlung in Drogenentzugsprogramme). Die Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Speisen und Getränken in Kindertagesstätten und Schulen; dabei erbringt die Gesellschaft ihre Leistungen unmittelbar im Sinne des § 57 AO (einschließlich z.B. der Verteilung der Speisen und Getränke an die Kinder und Jugendlichen).