Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden und von Grundstücks- und Gebäudeteilen, einschließlich deren Vermietung, sowie deren Instandhaltung, einschließlich der Ausführung handwerklicher Arbeiten durch Subunternehmer.
2. Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, von grundstücksgleichen Rechten und sonstigen Rechten an Grundstücken und Gebäuden.
3. Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und Gebäude, über grundstücksgleiche Rechte und sonstige Rechte an Grundstücken und über gewerbliche Räume und Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.