Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie Miet- und Pachtverträgen im In- und Ausland, Unternehmensberatungen im In- und Ausland sowie die Vermittlung von Finanzierungs- und Anlagegeschäften sowie der Kauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Weiterveräußerung in eigenem Namen.