Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beteiligung an insbesondere wissenschaftlichen Verlagen und solchen Unternehmen, die buchhändlerische und buchgewerbliche Geschäfte aller Art und Druckereien betreiben und die Informationsmittel und -material aller Art herstellen und verbreiten.