Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Dienstleistungen auf dem Gebiet der Film-, Rundfunk-, Videowerbung, ferner auf dem Gebiet der Printmedien und Plakatwerbung sowie die Produktion, der Verleih, der An- und Verkauf sowie die Nutzung aus Auswertung von Filmen und Videoaufzeichnungen aller Art und Systemen, einschließlich Theaterproduktion, Fernsehfilmen, Synchronisation von Filmen, Erwerb und Veräußerung von Urheber- und Werknutzungsrecht für Filme aller Art sowie die Veranstaltung von Ausstellungen.