Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von Körperschaften des Öffentlichen Rechts und ihrer Einrichtungen im Bereich der Raumordnung, Landes-, Regional- und Kommunalentwicklung durch Erarbeitung von Informationsmaterialien, Analysen und Gutachten zur Förderung von Wirtschaft und Arbeitsmarktstrukturen, Beschäftigungsfelder, Fortbildungs- und Umschulungsbedarf mit regionalem und kommunalem Zuschnitt sowie Studien und Konzepte zur Regional- und Kommunalentwicklung, Untersuchungen von Hochschul- und wissenschaftlichen Einrichtungen und Arbeitsämtern (Struktur und Ablauforganisation).