Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlage und Verwaltung von Vermögen, der An- und Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen und Versicherungen sowie die Baubetreuung für fremden Namen und fremde Rechnung. ferner: Die Gesellschaft kann auch Beteiligungen verwalten sowie die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an einer GmbH & Co. KG übernehmen.