Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Ankauf von Grundstücken und Verwaltung eigenen Vermögens, Verwaltung fremden Immobilienvermögens in Form einer Hausverwaltung, Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für fremde Rechnung, wirtschaftliche Vorbereitung und wirtschaftliche Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung sowie wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung.