Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) Die Erhaltung und Errichtung von Bauobjekten als Generalübernehmer.
b) Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechts, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung undim eigenen Namen für fremde Rechnung. Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung.
c) Die Erbringung von Bürodienstleistungen, Büroservice, Hausbesorgungen, Hausmeisterservice. d) Vertrieb von Waren, ausgenommen genehmigungspflichtige und überwachungspflichtige Produkte. e) Hausverwaltung eigener und fremder Wohnanlagen.