Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.
Die Förderung der öffentlichen Gesundheits- und Sozialpflege im Bereich der Altenpflege und der Gerontologie.
2.
Die Gewährung von Hilfeleistungen bei der Verhütung drohender Behinderungen und bei der Beseitigung oder Mildung einer oder mehrerer Behinderungen und deren Folgen bei Menschen sowie bei der Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft im Sinne der §§ 39, 68 und 69 Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Den Behinderten soll die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und eine angemessene Beschäftigung ermöglicht werden, mit dem Ziel, eine weitestgehende Unabhängigkeit von Pflege zu erreichen.
3.
Die Förderung und Durchführung von Mobilitätshilfsdienste, insbesondere Hol- und Bringedienste für Menschen, die aufgrund körperlicher Gebrechen nicht ohne fremde Hilfe am öfentlichen Nah- und Fernverkehr teilnehmen können.