Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Kunst, insbesondere der Filmkunst und der Literatur und die Pflege von Kunstsammlungen. Das Unternehmen soll die Filmkunst und die Literatur der Allgemeinheit nahebringen und neue Anstöße für das künstlerische Schaffen auf diesem Gebiet geben. Zu diesem Zweck wurde 1992 eine Werkschau des Regisseurs, Autors und Filmproduzenten Rainer Werner Fassbinder zu dessen 10. Jahrestag seines Todes veranstaltet. Die Rainer Werner Fassbinder Werkschau umfasst auch die Zugänglichmachung seines Filmwerkes für die Öffentlichkeit. Dieses geschieht in der Form eines Filmverleihs. Des weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Entgegennahme von Spenden, die auch zur Förderung gemeinnütziger kultureller Zwecke weitergereicht werden können (Durchlaufspenden), ferner die Entgegennahme von Spenden, die auch zur Förderung gemeinnütziger kultureller Zwecke gemäß § 58 Nr. 2 AO weitergereicht werden können.