Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Forschungs- und Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Humanisierung der Arbeit und der menschengerechten Technikgestaltung, insbesondere
- Durchführung empirischer Untersuchungen arbeitssoziologischer, arbeitswissenschaftler und technischer Art;
- Interventionsforschung zur Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Industrie- und Betriebspraxis;
- Sammeln und Auswerten von Arbeitsergebnissen und praktischen Erfahrungen des In- und Auslandes;
- Verbreiten der gewonnenen Erkenntnisse durch Vorträge, Lehrgänge, Seminare, Tagungen und Veröffentlichungen.