Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden,
2. die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften und offenen Handelsgesellschaften mit gleicher Tätigkeit sowie die Übernahme der Geschäftsführung bzw. Vertretung von Gesellschaften der oben genannten Art sowie die Übernahme von Geschäftsbesorgungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
3. die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art sowie die Übernahme weiterer Sonderleistungen in dem Bereich.
Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung werden nicht zugelassen.