Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung über Verwertung, Nutzung und Erweiterung von Immobilien, der Handel mit Waren verschiedener Art im Groß- und Einzelhandel (z.B. Textilien).
Ferner der gewerbsmäßige Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, deren Vermittlung oder der Nachweis für die Gelegenheit für den Abschluß solcher Verträge.