Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz; die Ausführung von Hauswarttätigkeiten und kleineren Reparaturen; die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten. Geschäftstätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeführt. Hauswartdienste wie Reparaturen, Instandhaltung und Reinigung als Service für Industrie, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Handwerk und Privatpersonen.