Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Vermietung, Verkauf, Leasing und Montage von Messeständen, Beschaffung und Vermittlung von Ausstellungs- und Werbeflächen, Entwicklung von PR-Konzeptionen sowie alle mit Messeveranstaltungen im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
(2) Beratungstätigkeit und sonstige Dienstleistungen jeder Art auf dem Gebiet der Architektur und der Grafik sowie auf den in (1) näher bezeichneten Gebieten,
(3) Ausführung von Aufträgen auf verwandten Gebieten,
(4) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Geschäftszwecken, insbesondere der Inneneinrichtung,
(5) Übernahme, Gründung und Betrieb gleicher oder ähnlicher Unternehmungen und die Beteiligung daran.