Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien, die Planung und Durchführung von Bauprojekten jeder Art auf eigene Rechnung, der An- und Verkauf von Immobilien, deren Verwaltung und Vermietung sowie die Kooperation mit Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Gegenständen. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.