Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Haus und Grundbesitz und ferner der Handel mit Waren verschiedener Art sowie Vermittlungsgeschäfte für den vorgenannten Bereich, soweit sie keiner Genehmigung bedürfen, einschließlich Export/Import, insbesondere mit Baustoffen, Halbfabrikaten und Konsumgütern.