Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Beratung natürlicher und juristischer Personen, insbesondere mittelständischer Unternehmen, vor allem auf betriebswirtschaftlich-kaufmännischem Gebiet,
2. die Realisierung von Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung, vor allem auf betriebswirtschatlichem, kaufmännischem, rechtlichem und steuerrechtlichem Gebiet,
3. das Betreiben von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) als Ersatz- oder Ergänzungsschulen des Schulwesens entsprechend den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer,
4. das Vermitteln von Leistungen für den zu Ziffer 1. genannten Personenkreis und das dort bezeichnete Gebiet,
5. das Erbringen von Dienstleistungen, insbesondere von Büroserviceleistungen.