Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, der Kauf und der Verkauf von Immobilien, Finanzdienstleistungen, die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, Hausverwaltungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung.