Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung von Buch- und Jahresabschlußprüfungen, die Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen
Fragen einschl. der Vertretung vor den entsprechenden Behörden. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.