Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken, die im Eigentum der Gesellschaft oder im Eigentum der T.R.U.M.P. Gesellschaft für Grundstücksverwaltungen mbH & Co. Immobilien KG stehen sowie die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der T.R.U.M.P. Gesellschaft für Grundstücksverwaltungen mbH & Co. Immobilien KG, nicht jedoch die Grundstücksvermittlung.