Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung eigenen Grunbesitzes jeglicher Art sowie grundstücksgleicher Rechte, ferner der Erwerb von Rückübertragungsansprüchen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, die Baureifmachung und Projektierung von Grundstücken;
2. Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstige Nutzungsrechte zu verwenden, Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen;
3. die Übernahme von Treuhandfunktionen für Dritte im Hinblick auf den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Beplanung, die Bebauung und Modernisierung sowie die anschließende Verwertung (Übernahme in das Anlagevermögen oder Verkauf);
4. die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften.