Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle verlegerischen Arbeiten von der Herstellung bis zum Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art, wobei es sich in erster Linie um die Verbreitung von Werken zeitgenössischer Musik handelt.
Die Gesellschaft kann aber ihre Tätigkeit sowohl auf die Herstellung und den Vertrieb aller Arten von Druckerzeugnissen, als auch auf alle technischen Möglichkeiten der Verbreitung von Werken, insbesondere der Musik sowie auf den Erwerb sowie die Vergabe aller Arten von Rechten, die ihr in erster Linie von Komponisten übertragen worden sind, erstrecken.