Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und Gebäuden, insbesondere deren Vermietung, Verpachtung und Überlassung in sonstigen Rechtsformen; Verwaltung sonstigen eigenen und fremden Vermögens; Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Errichtung und Sanierung von Bauwerken in eigener Trägerschaft sowie die Betreuung derartiger Bauleistungen für Dritte; Erschließung von Grundbesitz für die Bebauung; Betrieb von Wohnfolgeeinrichtungen einschließl. der Versorgung Dritter; die Vermittlung von Grundbesitz, Hypotheken und Dienstleistungen; Beteiligung an Gesellschaften mit vergleichbarem Gegenstand. Ferner die Verwertung sonstigen eigenen und fremden Vermögens.