Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Installation, Wartung und Reparatur von elektrotechnischen Geräten und Anlagen, die Erstellung von Elektroenergieanlagen, der Verkauf von elektrotechnischen Erzeugnissen sowie die Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen dieser Branche.