Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Beplanung und Bebauung im eigenen Namen unter Ausschluß aller Tätigkeiten, die der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen. Die GmbH darf ebenfalls Geschäftsführungstätigkeiten in Gesellschaften mit gleichartigem Geschäftszweck übernehmen.