Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Vertrieb von materiellen und immateriellen Leistungen der Immobilienwirtschaft und des Wohn- und Gewerbeservice sowohl im umlagefähigen als auch im nicht umlagefähigen Bereich der II. BVO; die Realisierung entsprechender nicht erlaubnispflichtiger Leistungen bzw.
die Beauftragung entsprechend berechtigter Unternehmen; die gewerbsmäßige Vermittlung zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,gewerbliche Räume, Wohnräume oder die Erbringung des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge; die Bewachung von Leben und Eigentum fremder Personen, Unternehmen und Einrichtungen; die Objektsicherung, der Werkschutz; Pforten-, Empfangs- und Rezeptionsdienste, Baustellensicherung, Revierkontroll- und Alarmdienste; die Durchführung detektivischer Leistungen; der Erwerb und die Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. ferner Glas- und Gebäudereinigung Ferner: Vegetationspflege, Hausmeisterdienste und Winterdienste