Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Förderung, Vorbereitung und Durchführung von Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für wirtschaftlich und sozial benachteiligte Menschen unter Einbeziehung der jeweiligen regionalen Gegebenheiten sowie ihres sozialen Umfeldes unter Berücksichtigung und Nutzung von Förderprogrammen und anderen Fördermöglichkeiten; Beratung und Unterstützung von Dritten bei der Planung und Durchführung derartiger Maßnahmen; Förderung von Eigeninitiative und der Hilfe zur Selbsthilfe, mit dem Ziel der Unterstützung der kulturellen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Bildung; Angebot von Beratungstätigkeiten und anderen Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.