Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung und Vermittlung von eigenen und fremden Immobilien sowie die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen.
Die Errichtung von Immobilien als Bauträger sowie die Projektentwicklung und Planung bei deren Errichtung.