Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken auf eigene und fremde Rechnung sowie deren Verwaltung, Bebauung von Grundstücken zu Wohn- und Gewerbezwecken für eigene und fremde Rechnung, Baubetreuungstätigkeit und Tätigkeit als Immobilienmakler. Dabei werden Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung ausgeübt.