Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung,
- die Unternehmens- und Anlageberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die nach § 34 c der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen.