Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (1); Volks- und Berufsbildung (2); des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (3).
Der Gesellschaftszweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Durchführung sozialwissenschaftlicher Studien. Die Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen (zu 1); die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlern (zu 1); die Durchführung von Einzelveranstaltungen (Workshops, Konferenzen, Seminare und Führungen) zu sozial- und regionalwissenschaftlichen Themen (zu 2); die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Publikationen (zu 2); die Durchführung und Förderung von sozialen, integrativen oder nachbarschaftlichen Projekten und der Gemeinwesenarbeit (zu 3).