Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland, Erwerb von Immobilien zwecks Vermietung und Verpachtung, Abschluß von Miet- bzw. Pachtverträgen zur Untervermietung bzw. -verpachtung sowie der Handel mit und Vertretung von Waren und Warengeschäften verschiedener Art. Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.