Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) der An- und Verkauf von Grundstücken,
b) die Bebauung eigenen und fremden Grundbesitzes mit Wohnungs- und Geschäftshäusern.
c) die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes und dessen Verwaltung,
d) die Beteiligung an gleichartigen oder änlichen Unternehmen, deren Vertretung und Geschäftsführung.